AGB/Vertrag

Unterrichts- und Vertragsbedingungen

Der Vertrag läuft für den vereinbarten Zeitraum und endet automatisch zum _______. Eine vorherige Kündigung ist von beiden Seiten aus, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder per Email (mit Bestätigung der Gegenseite) eingehen. Bloßes Nichterscheinen des Kindes löst den Vertrag nicht auf. Sollte Ihr Kind an einem Termin verhindert sein, entschuldigen Sie es bitte kurz schriftlich per Email.

Gebühren

Die Gebühren betragen pro Monat __ Euro und müssen spätestens bis zum 5. Werktag des Monats per Überweisung Ihrerseits auf meinem Konto eingehen. 

Während der bayrischen Schulferien (auch Buß- und Bettag) und der gesetzlichen Feiertage findet kein Unterricht statt. Der Anspruch meinerseits auf den monatlichen Beitrag wird dadurch aber nicht berührt, d.h. die Beiträge sind fortlaufend monatlich fällig.

Für vom Teilnehmer versäumte Stunden kann keine Rückvergütung erfolgen.

Eine Teilnahme am Unterricht ist nur möglich, wenn das Kind unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet.

Bei Verhinderung seitens des Lehrers erfolgt Rückvergütung. 

Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung für ihr Kind.

Als Kursleiterin habe ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich schließe jedoch darüber hinausgehende Haftung z.B. auch für Unfälle jeder Art aus. Bitte sichern Sie sich ggfs. durch eine private Unfallversicherung ab. Bitte halten Sie Ihr Kind an, sich umsichtig zu verhalten und sich an die Anweisungen der Lehrkraft zu halten. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird von meiner Seite aus keine Haftung übernommen.

Ich bitte Sie als Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind sicher in die Gruppe gebracht und auch zuverlässig wieder abgeholt wird. Personen, die das Kind bringen, müssen dieses persönlich an die Lehrkraft übergeben. Sollte eine nicht erziehungsberechtige Person Ihr Kind abholen, geben Sie bitte eine schriftliche Abholermächtigung ab.

Die Kinder sollten max. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn gebracht und bis ca. 5 Minuten nach Ende der Stunde abgeholt werden. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht von meiner Seite aus keine einklagbare Aufsichtspflicht mehr. 

Bei gravierenden Verstößen gegen Verhaltensregeln der Lehrkraft und bei Nichteinhaltung behördlich angeordneter Hygieneregeln behalte ich mir vor, das Kind vom Unterricht auszuschließen, was eine fristlose Kündigung des Vertrags beinhaltet. 

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